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WLTP - Ein neuer Standard.

Wie funktioniert WLTP und was sind die Vorteile für dich und dein Unternehmen? Die wichtigsten Informationen rund um das Messverfahren im Überblick.

NEFZ geht, WLTP kommt

Was steckt hinter dem neuen Testverfahren?

Seit September 2017 ist das Testverfahren zur Ermittlung von Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen WLTP in Kraft getreten und stellt eine der größten Veränderungen in der internationalen Autoindustrie dar. Die Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure (WLTP) ersetzt das, seit 1997 gültige EU-Messverfahren NEFZ.

Nicht ohne Grund, denn WLTP bringt deutliche Verbesserungen mit sich. So zum Beispiel eine bessere Vergleichbarkeit, aufgrund einheitlicher Fahrprofile und Messprozeduren. Darüber hinaus zielt die Teststruktur auf eine realitätsnähere Abbildung der Verbrauchs- und Emissionswerte.

Durch die Verbesserungen, die WLTP mit sich bringt, ergibt sich zudem ein deutlicher Vorteil für dein Unternehmen.

WLTP im Fuhrpark

Wie wirkt sich WLTP auf deine Flotte aus?

Betrifft WLTP bereits zugelassene Fahr­zeuge in deinem Fuhr­park? Grundsätzlich gilt: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich durch die Umstellung auf WLTP nichts. Seit dem 1. September 2018 sind die WLTP-Richtlinien verpflichtend für alle Neuzulassungen.  Durch die Umstellung ergeben sich keine steuerlichen Nachteile für zugelassene Fahrzeuge.

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Fragen und Antworten zum neuen Verfahren


Während im WLTP 30 Minuten auf einem Rollenprüfstand unter standardisierten Rahmenbedingungen gefahren wird, findet der RDE-Test auf öffentlichen Straßen statt. Bei der RDE-Messung wird ein Streckenmix mit zufälliger Beschleunigung und Abbremsung gefahren, der zwischen 90 und 120 Minuten in Anspruch nimmt. Zusätzliche Unterscheidung: WLTP misst CO2, Abgase und Verbrauch, RDE misst nur Abgase und Partikel.

Seit September 2017 erfolgt sukzessive die Umstellung auf WLTP und RDE. Ab September 2018 ist das WLTP-Testverfahren für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht, ebenso die Limitierung der Partikelanzahl (PN) in RDE. Ab September 2019 ist zusätzlich ein RDE-Grenzwert für Stickoxide (NOx) für alle Neuzulassungen verbindlich.

Seit September 2018 wurden alle SEAT Modelle schrittweise auf das WLTP-Prüfverfahren umgestellt.

Eingeführt wird das WLTP-Messverfahren in den EU-28-Ländern, sowie in Norwegen, Island, der Schweiz, Liechtenstein und in den EU-Anwenderstaaten Israel und Türkei. Außerhalb Europas erfolgt die Einführung in Japan in modifizierter Form und in China nur für Emissionen. Auch Indien und Südkorea führen WLTP zu einem späteren Zeitpunkt ein. Zudem gilt das neue Typprüfverfahren sowohl für konventionelle Verbrenner, als auch als auch für Hybride und Elektrofahrzeuge.

Grundsätzlich gilt: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich durch die Umstellung auf WLTP nichts. Im ersten Schritt der Einführung ab 1. September 2017 ist WLTP zunächst nur für neue Modelltypen relevant; ab 1. September 2018 sind die WLTP-Richtlinien dann verpflichtend für alle Neuzulassungen. Für Nutzfahrzeuge der Kategorie N1 Klasse II und III sowie der Kategorie N2 ist die Einführung um ein Jahr versetzt.

Steuerlich ändert sich für bereits zugelassene Fahrzeuge nichts. Maßgeblich für die Besteuerung und Angabe von Verbrauchswerten für das Fahrzeug ist das zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltende Typprüfverfahren. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand werden Fahrzeuge mit einer Typprüfung unter NEFZ (im Sinne der Besitzstandswahrung) nach NEFZ besteuert. Die Anpassung der CO₂-Besteuerung liegt in der Hoheit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und wird somit im jeweiligen nationalen Recht geregelt. Da der NEFZ für die Besteuerung bis mindestens 31. August 2018 oder bis zur Anpassung des nationalen Rechts maßgeblich ist, sehen wir aktuell keine unmittelbare Veränderung der Kraftfahrzeugsteuer. Aber: Da der WLTP - im Vergleich zum NEFZ - aufgrund eines realistischeren Typprüfverfahrens höhere CO₂-Werte ausweisen wird, wäre bei Beibehaltung des aktuellen nationalen Steuerrechts von einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer auszugehen.

Der konkrete Einfluss auf die CO₂-Werte kann derzeit noch nicht beziffert werden, da es zum einen keine Umrechnungsformel zu WLTP gibt, zum anderen die Erfahrungswerte fehlen. Zudem sind wir als Hersteller dazu verpflichtet, nur offiziellen typgeprüfte Werte herausgeben. Auch die Reichweite wird fahrzeugindividuell ermittelt.

Neben der Fahrzeugauswahl und der Einhaltung firmeninterner Richtlinien ist oftmals der CO₂-Ausstoß der Flotte ein entscheidendes Instrument für die Besteuerung. Jedoch basiert diese sowie die Angabe von Verbrauchswerten bis zur gänzlichen Anpassung des nationalen Rechts auf dem NEFZ. Aufgrund der ausstehenden Gesetzesratifizierung und dem Fehlen von offiziellen, durch das KBA typgeprüften Werten, ist eine Anpassung der Fuhrparkrichtlinie zum aktuellen Zeitpunkt nicht ratsam. Dennoch empfiehlt sich eine Sensibilisierung der Fahrzeugnutzer mit Hilfe von WLTP typgeprüften Werten, die ab dem 1. September 2017 für WLTP-geprüfte Fahrzeuge als freiwillige Zusatzinformation bereitgestellt werden.

Weitere Fakten zum neuen Messverfahren.

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

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