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SEAT verlängert Garantielaufzeit um drei Monate

  • Garantieverlängerung ist gültig für Fahrzeuge, deren Garantie zwischen 1. März und 31. Mai 2020 abläuft
  • Mit dieser Initiative unterstreicht SEAT erneut seine Kundenorientierung

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen: Daher hat SEAT entschieden, für Fahrzeuge, deren Garantielaufzeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Mai 2020 abgelaufen ist oder ablaufen wird, eine dreimonatige Garantieverlängerung einzuräumen. Auf diese Weise kommt SEAT Kunden entgegen, denen es aufgrund von Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus nicht möglich war, vertraglich vereinbarte Garantieleistungen in einer SEAT Werkstatt in Anspruch zu nehmen.

Ein weiterer Beitrag zur Sicherheit der Kunden

Diese Garantieverlängerung ist für die Kunden kostenfrei und gilt sowohl für die Herstellergarantie bei Neufahrzeugen als auch für die SEAT Garantieverlängerung. Mit dieser Kulanzregelung möchte SEAT einen Beitrag zur Sicherheit seiner Kunden leisten und ihnen ermöglichen, weiterhin mobil zu sein, sobald die in ihrem Land geltenden Ausgangsbeschränkungen entsprechend gelockert beziehungsweise aufgehoben werden.

Darüber hinaus arbeitet der spanische Automobilhersteller mit seinen Vertragshändlern und Service-Partnern eng zusammen, um seine Einrichtungen und Abläufe so sicher wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch die Einführung von zusätzlichen Service-Angeboten, die es den Kunden erleichtern, die benötigten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. SEAT bietet die Garantieverlängerung freiwillig an, einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

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