de:Content Service & Zubehör:EA189 Diesel Rückrufaktion DE/DE

Wir sind für dich da.

Diesel-Thematik

Vergleichsangebot.

Du hast einen SEAT mit EA 189 Dieselmotor und an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband teilgenommen? Dann bekommst du in den nächsten Tagen Post von Volkswagen.

Unser Ziel ist es, dass jeder betroffene SEAT ein Update erhält.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser wichtigstes Ziel. In den letzten Monaten haben wir rund um die Uhr gearbeitet, um eine technische Lösung für die Fahrzeuge mit dem EA 189 Motor zu erzielen. Wir freuen uns, dass wir jetzt diese Lösung für betroffene Fahrzeuge anbieten können.

Bitte vereinbare baldmöglichst einen Termin bei deinem SEAT Partner, damit er das notwendige Software-Update vornehmen kann. Dieser Service ist für dich selbstverständlich völlig kostenfrei.

Wir möchten ausdrücklich klarstellen, dass alle neuen SEAT mit einem EU6-Motor von dieser Aktion nicht betroffen sind. Keines der Fahrzeuge, die SEAT momentan fertigt, hat noch einen der EA 189-Motoren. Sei dir sicher, dass jeder SEAT den höchsten Standards an Technik und Sicherheit entspricht. Danke für dein Vertrauen. 

EA189 Video.

Fahrzeug einfach checken.

Es ist ganz einfach herauszufinden, ob dein Fahrzeug eine Nachrüstung benötigt. Gib einfach deine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) in das Feld unten ein und du erhältst sofort die entsprechende Information.

FIN

Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)

Die FIN ist eine einmalige Kombination aus 17 Buchstaben und Zahlen. Über diese erfahren wir, ob dein Fahrzeug ein Update benötigt.

So findest du die FIN an deinem Fahrzeug

Am einfachsten ist die Nummer zu erkennen, wenn du vor dem Fahrzeug stehst und durch die Windschutzscheibe Richtung Lenkrad schaust. Die FIN befindet sich unten rechts am Rand der Scheibe.

Wo sonst kann ich meine FIN finden?

Du findest die FIN auch im Feld „E“ der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) deines Fahrzeugs. Die FIN ist eine einmalige Kennzahl.

Icon card

Die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)

Die FIN ist eine einmalige Kombination aus 17 Buchstaben und Zahlen. Über diese erfahren wir, ob dein Fahrzeug ein Update benötigt.

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So findest du die FIN an deinem Fahrzeug

Am einfachsten ist die Nummer zu erkennen, wenn du vor dem Fahrzeug stehst und durch die Windschutzscheibe Richtung Lenkrad schaust. Die FIN befindet sich unten rechts am Rand der Scheibe.

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Wo sonst kann ich meine FIN finden?

Du findest die FIN auch im Feld „E“ der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) deines Fahrzeugs. Die FIN ist eine einmalige Kennzahl.

Diesel Hardware-Nachrüstungen zur NOx Reduzierung – Fragen, Antworten & Bedingungen.

Als Marke des Volkswagen Konzerns will SEAT maßgeblich dazu beitragen, die Stickoxid-Emissionen (NOx) rasch und nachhaltig weiter zu reduzieren. Ziel ist es, dass Sie weiterhin ohne Einschränkungen in die Innenstädte fahren können. Dafür arbeiten wir an Lösungen, die sowohl für die Kunden als auch für die Verbesserung der Luftqualität in den Städten sinnvoll, wirksam, vor allem aber auch kurzfristig umsetzbar sind:

  • Eine zentrale Maßnahme sind Softwareupdates für deutschlandweit etwa 3,8 Millionen Euro 4-, Euro 5- und in einigen Fällen Euro 6-Dieselfahrzeuge des Volkswagen Konzerns. Hierdurch ist im Durchschnitt eine Verbesserung der Stickoxid-Emissionen im innerstädtischen Verkehr um 25 bis 30 % realistisch.
     
  • Mit der von August 2017 bis Mitte 2019 bundesweit angebotenen Umweltprämie konnte der Volkswagen Konzern in kurzer Zeit über 350.000 ältere Dieselfahrzeuge früherer Emissionsklassen (Euro 4 und älter) durch besonders umweltfreundliche Fahrzeuge ersetzen.
     

Zusätzlich hat die Volkswagen AG bereits Anfang Oktober 2018 gemeinsam mit anderen Automobilherstellern angekündigt, sich an der Bezuschussung von Hardware-Nachrüstungen zur NOx-Reduzierung für Diesel-Fahrzeuge in definierten Intensivstädten zu beteiligen. Die läuft im Rahmen des „Konzeptes der Bundesregierung für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“

Für die Bezuschussung eines Nachrüstvorhabens sind genaue Bedingungen festgelegt worden. Untenstehende Antworten geben Ihnen sowohl zu den Bedingungen als auch zu den häufig gestellten Fragen Auskunft. Für alle weiteren Anliegen zum Thema der Hardware-Nachrüstungen können Sie uns über die SEAT Kundenbetreuung erreichen.

FAQ – häufig gestellte Fragen.


Drittanbieter bieten für ausgewählte Fahrzeuge Dieselfahrzeuge Hardware-Nachrüstungen zur NOx-Reduktion an. Weitere Details können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.

Folgende Bedingungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses erfüllt sein:

  • Die eingebaute Hardware-Nachrüstung für Fahrzeuge der Marke SEAT mit einem Euro 5-Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen, muss vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach den entsprechenden Vorschriften nachweislich genehmigt worden sein.
  • Zudem muss die Nachrüstlösung nachweislich dazu berechtigen, in einer der von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Intensivstädte einzufahren. Informationen über Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstlösungen veröffentlicht das KBA auf seiner Webseite.
  • Das Zuschuss-Angebot der Volkswagen AG richtet sich konkret an Privat- und Geschäftskunden, die ihren Erstwohnsitz in einer der von der Bundesregierung definierten Intensivstädte oder den jeweils direkt angrenzenden Landkreisen haben.
  • Weiterhin muss das Fahrzeug schon vor dem 2. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen gewesen sein.

Die Intensivstädte sind die von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Städte sowie die jeweils direkt angrenzenden Landkreise. Bei Erstwohnsitzen außerhalb dieser Regionen gelten folgende Ausnahmeregelungen, die ebenfalls für die Gewährung eines Zuschusses anerkannt werden:

  • Arbeitsverhältnis innerhalb einer von der Bundesregierung definierten Intensivstädte (Pendlerregelung)
    - Bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen mit Sitz oder Einsatzort in einer Intensivstadt.
    - Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von der ersten Arbeitsstätte (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
    - Als Nachweis ist eine schriftliche und vom Arbeitgeber unterzeichnete Bestätigung notwendig.
  • Schule oder Bildungseinrichtung innerhalb einer Intensivstadt
    - Der Fahrzeughalter oder ein Verwandter ersten Grades (Eltern-Kind Beziehung) mit derselben Adresse besucht regelmäßig eine Schule oder eine andere  Bildungseinrichtung in der Intensivstadt.
    - Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von der Bildungseinrichtung (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
    - In diesem Fall ist eine schriftliche und vom Bildungsträger unterzeichnete Bestätigung notwendig.
  • Gewerbe innerhalb einer Intensivstadt
    - Der Halter hat einen Gewerbebetrieb in einer Intensivstadt angemeldet.
    - Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie von dem Gewerbebetrieb (innerhalb der Intensivstadt) entfernt.
    - Als Legitimation dient in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung oder ein Handels-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregisterauszug.
  • Verwandte ersten Grades (Eltern-Kind-Beziehung) innerhalb einer Intensivstadt
    - Verwandte des Halters haben ihren Erstwohnsitz innerhalb einer Intensivstadt.
    - Als Nachweis für das Verwandtschaftsverhältnis muss der Halter eine Meldebescheinigung des Verwandten ersten Grades und eine schriftliche Bestätigung über das Verwandtschaftsverhältnis (Kopie Auszug aus dem Stammbuch, Kopie Geburtsurkunde oder Kopie Adoptivschein) vorlegen.
  • Regelung für Menschen mit Schwerbehinderung
    - Der Halter oder eine im selben Haushalt lebende Person erfüllt den besonderen Umstand der Schwerbehinderung mit Parkerleichterung („blauer Parkausweis“).
    - Der Erstwohnsitz liegt max. 100 km Luftlinie vom Zentrum der Intensivstadt entfernt.

Zur Vorabprüfung haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch, per E-Mail oder per Post an die Volkswagen AG zu wenden, um sich eine vorläufige Bestätigung über die finanzielle Bezuschussung bescheinigen zu lassen. Die Kontaktdaten finden Sie im unteren Bereich der Seite. Die vorläufige Bestätigung wird unter Vorbehalt der Richtigkeit aller angegebenen Daten per Post oder per E-Mail zugestellt. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Daten:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kopie von Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Informationen zur möglichen Wahrnehmung der Ausnahmeregelungen

Nach erfolgter Hardware-Nachrüstung senden Sie uns den auf dieser Seite herunterladbaren Antrag auf die Auszahlung des Zuschusses ausgefüllt zusammen mit den folgenden Unterlagen zu:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Eintragung nach erfolgtem Einbau
  • Kopie von Personalausweis/Meldebescheinigung
  • Unterschriebene Erklärung des Nachrüstunternehmers im Original
  • Kopie der Rechnung der Hardware-Nachrüstung der einbauenden Werkstatt
  • Bei Wahrnehmung einer Ausnahmeregelung müssen zudem die unter der Frage „Was sind die Intensivstädte und gibt es Ausnahmen bei Erstwohnsitzen außerhalb der Intensivstädte?“ genannten, jeweils erforderlichen Unterlagen eingesendet werden

Die genauen Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses finden Sie unter der Frage „Welche Bedingungen müssen Kunden erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein?“.

Für welche Fahrzeuge der Marke SEAT Hardware-Nachrüstungen entwickelt werden, liegt allein in der Verantwortung der Hersteller von Hardware-Nachrüstlösungen. Informationen dazu und über die Anbieter von genehmigten Hardware-Nachrüstungen gibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf seiner Webseite an. Technische Details sowie Fragen zum Einbau- und Genehmigungsprozess können ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen erfragt werden.

Aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung sowie den damit verbundenen Tests auf die Auswirkungen innerhalb des Motors wird SEAT selbst keine Hardware-Nachrüstungen entwickeln, anbieten oder einbauen. Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen und wo diese verbaut werden können, erfahren Sie vom Hersteller der Nachrüstlösung. Es ist nach jetzigem Wissensstand davon auszugehen, dass anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigten Nachrüstungen vornehmen werden. SEAT Partner können in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie als unabhängige Betriebe die Nachrüstungen anbieten und einbauen.

Da die Volkswagen AG keine eigenen Nachrüstlösungen anbietet, können wir keine Aussage zu den entstehenden Kosten einer Hardware-Nachrüstung treffen. Weitere Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen und deren Preisen können ausschließlich die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben.

Die Volkswagen AG hat bereits 2018 erklärt, sich mit einem Maximalbetrag von 3.000 € (brutto) je Fahrzeug an den Kosten für eine Hardware-Nachrüstung zu beteiligen. Bei geringer ausfallenden Kosten für die Nachrüstung wird maximal der Betrag ausgezahlt, der auf der Rechnung für unmittelbar mit der Hardware-Nachrüstung in Zusammenhang stehende Beträge ausgewiesen ist. Bei den zum Vorsteuerabzug berechtigten Haltern ist der Nettobetrag der Kosten maßgeblich. Das Angebot richtet sich an Halter von Fahrzeugen der Marke SEAT mit einem Euro 5-Dieselmotor, die über eine Pkw-Zulassung (Fahrzeugklasse M1) verfügen. Der Halter muss zudem in einer der von der Bundesregierung definierten und am Stichtag 02.10.2018 klassifizierten Intensivstädte oder den jeweils angrenzenden Landkreisen wohnen. Die genauen Bedingungen für die Bezuschussung von Hardware-Nachrüstungen finden Sie unter der Frage „Welche Bedingungen müssen Kunden erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein?“.

Der Zuschuss der Volkswagen AG wird innerhalb von etwa 4 Wochen nach Antragseingang ausgezahlt, sofern der Antrag alle benötigten Unterlagen enthält und sämtliche unter der Frage „Welche Bedingungen müssen Kunden erfüllen, um für den Zuschuss berechtigt zu sein?“ angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

Für Fragen zum Antragsprozess können Sie uns über die im unteren Bereich der Seite angegebenen Kontaktdaten erreichen.

Dieser Tag gilt in Abstimmung mit der Bundesregierung als Stichtag und ist deswegen für den Zuschuss der Volkswagen AG für Hardware-Nachrüstungen verbindlich.

Das Angebot gilt bis auf Widerruf.

Details zu den einzelnen Nachrüstlösungen können ausschließlich die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben. Die Volkswagen AG geht jedoch davon aus, dass dies auch ohne Zuschuss möglich sein wird.

Die Vor- und Nachteile einer Nachrüstlösung muss jeder Kunde für sich abwägen. Die Volkswagen AG hält weiterhin andere Maßnahmen für sinnvoller und effizienter. So haben sich die Förderung einer beschleunigten Flottenerneuerung sowie der gezielte Einsatz von Softwareupdates als gute und realisierbare Maßnahmen erwiesen. Hardware-Nachrüstlösungen, die durch Dritte entwickelt und im Rahmen des Konzeptes der Bundesregierung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt wurden, sind eine Möglichkeit, die individuelle Mobilität einiger Kunden zu erhalten. Die Volkswagen AG unterstützt daher das Konzept der Bundesregierung im beschriebenen Rahmen. Die Verantwortung für den Einbau und die Funktionsweise liegt ausschließlich bei den Herstellern der Nachrüstlösungen.

Wie bei allen nachträglichen Umbauten und Nachrüstungen durch Dritte übernimmt SEAT auch für den Einbau und den Betrieb der Bauteile der Hardware-Nachrüstung keine Haftung. Gleiches gilt bei Schäden an anderen Bauteilen, wenn diese auf den Einbau einer Hardware-Nachrüstung zurückzuführen sind. Die genauen Garantie- und Haftungsbedingungen für die Nachrüstlösungen liegen in der Verantwortung der Anbieter von Hardware-Nachrüstungen und sind entsprechend bei den Anbietern selbst oder auch in den Werkstätten, die Nachrüstungen einbauen, zu erfragen. Die abgeschlossene SEAT Anschlussgarantie/Garantieverlängerung sowie Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das Fahrzeug bleiben grundsätzlich weiterhin gültig. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden am Fahrzeug durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung verursacht wurde.

Die technischen Anforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legen fest, dass die Hardware-Nachrüstung als Bemerkung in der Zulassungsbescheinigung Teil I amtlich vermerkt wird. Dafür erhält der Fahrzeughalter eine Einbaubestätigung als Nachweis von der Werkstatt. Auf den Inhalt oder die Gültigkeit dieser Bescheinigung hat die Volkswagen AG keinen Einfluss.

Die Aufgabe der Formulierung von Anforderungen und damit auch die Vorgabe von Bedingungen an die Hersteller von Nachrüstlösungen liegt alleine beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dieses hat im Dezember 2018 einen Katalog veröffentlicht.

Weitere Informationen des BMVI zum Thema Hardware-Nachrüstungen können Sie hier nachlesen.

Die Abkürzung ABE steht für „Allgemeine Betriebserlaubnis“. Sie ist die Bestätigung dafür, dass ein Fahrzeug bzw. Fahrzeugteile den Vorschriften entsprechen. In Bezug auf Hardware-Nachrüstungen gilt dabei laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Folgendes: „Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird. Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der hier veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein.“

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Hardware-Nachruestung/technische-vorschriften-fuer-hardware-nachruestungen-bei-pkw.html 

Technische Details sowie Veränderungen an den Fahrzeugenspezifikationen durch den Einbau einer Hardware-Nachrüstlösung können ausschließlich durch die Hersteller der Nachrüstlösungen angeben werden.


Info-Hotline: 
05361 9 43551

E-Mail: 
erstattung-hardwarenachruestung@volkswagen.de

Postanschrift:
Volkswagen AG Kundenbetreuung Brieffach 1998 38436 Wolfsburg

 

FAQs.


Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme sagt SEAT seinen Kunden zu, dass es eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird.

Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für insgesamt 11 Bauteile des Abgasrückführungssystems, des Kraftstoffeinspritzsystems und des Abgasnachbehandlungssystems: Lambdasonde, Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Ventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse, Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-) Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung. 

Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung der technischen Maßnahme und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeugs von max. 250.000 Kilometern bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme (je nachdem, welches Kriterium früher greift).

Sie gilt auch für alle Kunden, deren Fahrzeuge bereits umgerüstet wurden.

Die Vertrauensbildende Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Aussage von SEAT, dass die technischen Maßnahmen keine Negativwirkung auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und Abgasnachbehandlungssystems haben. Die Regulierungsbehörden haben bestätigt, dass die technische Maßnahme alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und keine Verschlechterungen bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung, maximalem Drehmoment und Geräuschemissionen bewirkt. Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme gibt SEAT ein klares Signal, dass mit dem Update keine negativen Auswirkungen auf die Dauerhaltbarkeit des Fahrzeugs verbunden sind. Ziel der Maßnahme ist, das Vertrauen der Kunden in die Zuverlässigkeit der technischen Maßnahme zu stärken und weitere Kunden zu motivieren, ihr Fahrzeug umrüsten zu lassen.

Genauere Informationen über die Bedingungen der Vertrauensbildenden Maßnahme erhalten die Kunden bei allen autorisierten Händlern und Werkstätten für Ihre jeweilige Fahrzeugmarke sowie auch online.

Selbstverständlich können sich die Kunden auch per Post, E-Mail oder Telefon an ihr zuständiges SEAT Servicecenter wenden.

Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme sagt SEAT seinen Kunden zu, dass es eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird. Diese vertrauensbildende Maßnahme gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung der technischen Maßnahme und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeuges von max. 250.000 km bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme (je nachdem, welches Kriterium früher greift).

SEAT hat immer erklärt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahme hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment, Geräuschemissionen sowie Dauerhaltbarkeit des Motors und seiner Komponenten keine Verschlechterungen verbunden sind und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben. Die Regulierungsbehörden haben ausdrücklich bestätigt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese Bestätigung gilt auch für die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit des Emissionskontrollsystems.

Hieran ändert sich durch die Vertrauensbildende Maßnahme nichts. Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme gibt SEAT vielmehr nun ein weiteres klares Signal dafür, dass mit dem Update keine negativen Auswirkungen auf die Dauerhaltbarkeit des Fahrzeugs verbunden sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vertrauen aller Kunden in die Zuverlässigkeit der technischen Maßnahme zu stärken und die Kunden zusätzlich zu ermuntern, die technische Maßnahme an ihren Fahrzeugen durchführen zu lassen.

Detaillierte Auskunft über die Voraussetzungen und den Umfang der Vertrauensbildenden Maßnahme können Kunden zeitnah bei allen Partnerbetrieben der Marken erhalten.

Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA189 der Marken Volkswagen, Audi, SEAT, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge, bei denen die technische Maßnahme durchgeführt wurde.

Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für alle SEAT Kunden, deren Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typ EA189 ausgestattet sind und die ihr Fahrzeug im Rahmen des Rückrufes 23S1 im Kontext der Dieselthematik updaten lassen, allerdings nur innerhalb einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von maximal 250.000 km bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme und bei nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten (d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge).

Selbstverständlich gilt die Vertrauensbildende Maßnahme auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die bereits in der Vergangenheit an der technischen Maßnahme teilgenommen haben und zwar ab dem Tag der Durchführung der technischen Maßnahme (sofern alle weiteren Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme erfüllt sind). Die Vertrauensbildende Maßnahme ist an die jeweilige Fahrgestellnummer gebunden, so dass dieses bei einem zwischenzeitlichen Verkauf innerhalb des 24-monatigen Zeitraums auch für den nachfolgenden Fahrzeugeigentümer gilt.

Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt weltweit, mit Ausnahme der Märkte USA, Kanada und Südkorea, da in diesen Ländern abweichende Regelungen gelten.

Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt für insgesamt 11 Bauteile des Abgasrückführungssystems, des Kraftstoffeinspritzsystems und des Abgasnachbehandlungssystems: Lambdasonde, Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Ventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse, Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-) Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung.

Auf die Erklärung von SEAT dass den Kunden durch die technischen Maßnahmen keine Nachteile im Hinblick auf die Dauerhaltbarkeit des Motors und seiner Komponenten entstehen, hat die Vertrauensbildende Maßnahme keine Auswirkung. Die Regulierungsbehörden haben bestätigt, dass die technische Maßnahme alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment sowie Geräuschemissionen zu keinen Verschlechterungen führt.

  • Die Vertrauensbildende Maßnahme
  1. kann nur gegenüber und von einem autorisierten Servicepartner erhoben, beurteilt und ausgeführt werden,
  2. gilt ausschließlich für Defekte in Werkstoff und Werkarbeit der folgenden Fahrzeugkomponenten: Lambdasonde, Temperaturfühler, Umschaltventil Abgasrückführung, Ventil Abgasrückführung, Differenzdrucksensor, Einspritzdüse, Hochdruckpumpe, (Kraftstoff-)Verteilerleiste, Druckregelventil, Drucksensor, Einspritzleitung
  3. umfasst nicht die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen, Ersatz von Aufwendungen, Schäden etc.
  • setzt voraus, dass
  1. das betroffene Fahrzeug EA 189 an dem Rückruf 23S1 teilgenommen hat,
  2. das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß den Serviceplänen, Service-Updates und Rückrufen gemäß SEAT gewartet wurde,
  • und sofern keine der folgenden Fälle gilt:
  1. Fälle von natürlichem Verschleiß, d.h. der Beeinträchtigung des Fahrzeugs und seiner Teile durch Abnutzung,
  2. der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat),
  3. die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und die Pflege des Fahrzeugs, z.B. aus der Bedienungsanleitung, nicht befolgt worden sind,
  4. das Fahrzeug wurde durch Dritte oder durch externe Einflüsse wie Unfälle, Gewitter / Hagel, Hochwasser etc. beschädigt, die den Gegenstand der Beschwerde hervorgerufen haben,
  5. sämtliche den Partikelfilter betreffende Beschwerden, die auf die Aschebelastung des Partikelfilters zurückzuführen sind,
  6. es wurden Teile in das Fahrzeug eingebaut, die der Hersteller nicht genehmigt hat, oder das Fahrzeug wurde in einer nicht autorisierten Weise geändert, z.B. durch (Chip-)Tuning,
  7. das Fahrzeug wurde unsachgemäß genutzt, z.B. bei Motorsportwettbewerben oder durch Überladung,
  8. der Fahrzeughalter hat die Beschwerde nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums angezeigt,
  9. der Fahrzeughalter hat SEAT nicht die Möglichkeit gegeben, innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Gegenstand der Beschwerde zu klären.

Ja. Die Vertrauensbildende Maßnahme gilt auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die bereits in der Vergangenheit an der technischen Maßnahme teilgenommen haben und zwar ab dem Tag der Durchführung der technischen Maßnahme (sofern alle weiteren Voraussetzungen für die Vertrauensbildende Maßnahme erfüllt sind).

Sollten dir Kosten für Leistungen entstanden sein, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der technischen Maßnahme stehen, wird SEAT prüfen, ob die Voraussetzungen der Vertrauensbildenden Maßnahme bei dir vorliegen und ob die dir entstandenen Kosten von SEAT übernommen werden. Anträge auf Kostenübernahme müssen bis zum 31. Dezember 2017 bei einem autorisierten SEAT Servicepartner in dem Land, in dem die Leistungen erbracht wurden, eingereicht werden.

SEAT hat insgesamt 700.000 der laut Angaben der Volkswagen AG rund 11 Millionen Fahrzeuge mit dem betroffenen Dieselmotor (EA189) ausgestattet. Diese 700.000 Fahrzeuge wurden über das weltweite Händlernetz von SEAT vertrieben.

Auf dieser Website kannst du anhand der Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifikationsnummer, kurz FIN) ab sofort prüfen, ob dein SEAT betroffen ist. Oder wende dich direkt an unser Kundendienst-Center unter: service@seat.de.

Die Fahrgestellnummer, kurz FIN, ist eine einmalige 17-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination. Du findest sie im Fahrzeugschein/in der Zulassungsbescheinigung und auch an deinem Wagen selbst.

Die betroffenen Fahrzeuge sind mit Motoren der Baureihe EA 189 ausgerüstet.
Das betrifft Alhambra (2.0), Altea (1.6 und 2.0), Exeo (2.0), Ibiza (1.2, 1.6 und 2.0), die zweite Generation Leon (1.6 und 2.0) und den Toledo (1.6).

Wir bestätigen, dass alle betroffenen Fahrzeuge hundertprozentig sicher und straßentauglich sind. Die Untersuchung bezieht sich ausschließlich auf den Schadstoffausstoß des Motors.

Der neue Leon wurde nie mit einem EA189 Diesel Motor gebaut. Er ist nicht betroffen.

Sollten Servicemaßnahmen erforderlich werden, so werden die Fahrzeugbesitzer schriftlich gebeten, die entsprechenden technischen Maßnahmen bei einen zertifizierten Service-Center durchführen zu lassen. Die Volkswagen AG garantiert, dass dir dadurch keine Kosten entstehen. Außerdem wird aktuell ein Instrument entwickelt, mit dem du schon bald selbst prüfen kannst, ob dein Fahrzeug betroffen ist oder nicht.

Die Volkswagen AG übernimmt die volle Verantwortung und kommt für alle Kosten auf, sollten Maßnahmen erforderlich werden.

Alle neuen SEAT Fahrzeuge in der EU mit Motoren der Abgasnorm Euro 6 erfüllen ausnahmslos die gesetzlichen Vorschriften. Dabei können wir nicht versichern, dass SEAT Fahrzeuge mit EA 189 Dieselmotoren allen angewandten Marktvorschriften entsprechen. Wir haben uns entschieden, den Verkauf und die Auslieferung der betroffenen Fahrzeuge vorübergehend auszusetzen. Als Vorsichtsmaßnahme, in Übereinstimmung mit maßgeblichen (spanischen) Bestimmungen.

Nein. Alle Motoren sind sicher und verkehrstauglich.

Nein, alle SEAT Neuwagen in der EU, die mit Motoren der Abgasnorm Euro 6 ausgerüstet sind, erfüllen ausnahmslos die gesetzlichen Vorschriften.

Damit du ganz unbesorgt sein kannst, haben wir entschieden, den Verkauf und die Lieferung aller mit solchen Motoren ausgerüsteten SEAT Neuwagen als Vorsichtsmaßnahme vorübergehend auszusetzen. Darüber hinaus wurde dieser Motor in Neuwagen nicht mehr eingesetzt.

Folgende Modelle sind betroffen: Ibiza SC IV, Ibiza 5D IV, Ibiza ST IV , Leon II, Altea, Altea XL, Altea Freetrack, Toledo III, New Toledo, Exeo, Exeo ST und Alhambra.

Bitte wende dich an deinen autorisierten SEAT Servicepartner.

Bitte wende dich an deinen autorisierten SEAT Servicepartner.

Über die Berechtigung des Kunden entscheidet der zuständige autorisierte Servicepartner anhand der Informationen des Kunden in enger Absprache mit der Kundenserviceabteilung der entsprechenden Volkswagen Marke.

Ja.

Betroffene Kunden können sicher sein, dass die technischen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden und keine Verschlechterungen hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und maximalem Drehmoment sowie Geräuschemissionen mit sich bringen werden. Dies war wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung der Maßnahmen durch die zuständigen Regulierungsbehörden.

Sollten Sie dennoch ein Problem feststellen, wenden Sie sich bitte an den nächsten SEAT Servicepartner oder rufen Sie die Diesel-Hotline unter der 0800-7328737* an.

* Kostenfrei aus dem dt. Festnetz

Ja, Sie erhalten nach Durchführung der technischen Maßnahme eine Bestätigung durch den SEAT Servicepartner. Sollten Sie diese verlieren oder nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren  SEAT Servicepartner.

In der Motorsteuerung der Fahrzeuge mit betroffenen Motoren wurde eine Softwarefunktion verwendet, die die Fahrkurve der offiziellen Typprüfung erkannte. Abhängig von der Erkennung der Fahrkurve schaltet die Motorsteuerung auf zwei verschiedene Modi um: Modus 1 mit einem optimalen NOx-Gehalt für Testbedingungen oder Modus 2 für optimale Partikelwerte im Straßenverkehr.

Sie müssen Ihr Fahrzeug in diesem Land registrieren. Normalerweise werden Sie von den Behörden darüber informiert, dass Sie das Update innerhalb einer bestimmten Zeit erhalten müssen. Bitte kontaktieren Sie Ihren SEAT Servicepartner in Ihrem neuen Heimatland.

Sprich uns ruhig an, wenn du Antworten, spezielle Produktinformationen oder Lösungen für Probleme mit deinem SEAT oder deiner Servicewerkstatt benötigst. Wir sind bei jedem dringenden Anliegen für dich da.

Du stehst bei uns an oberster Stelle. Daher stehen wir immer bereit, wenn du uns brauchst.

Sprich uns jetzt an

Du erreichst uns auch telefonisch unter unserer
Diesel-Hotline: 0800-7328737.
Kostenfrei aus dem dt. Festnetz

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