Leon
e-HYBRID
Profitiere von bis zu 4.500 € Förderung beim Kauf oder Leasing eines SEAT e-HYBRID.¹
Die staatliche E-Auto-Förderung ist beschlossen und gilt für ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassene Elektro- und Plug-In-Hybrid-Neuwagen. Private Haushalte werden mit bis zu 6.000 € bei vollelektrischen Fahrzeugen und bis zu 4.500 € bei Plug-in Hybriden unterstützt¹. Ein großer Schritt für alle, die jetzt über den Einstieg in Elektromobilität nachdenken.
Die allgemeine Einkommensgrenze für die Förderung liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 80.000 €.
Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 € je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 €.
Wer einen förderfähigen Neuwagen kauft oder least, erhält 3.000 € bei Elektrofahrzeugen und 1.500 € bei Plug‑in‑Hybriden. Letztere dürfen höchstens 60 g CO₂ pro km ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km aufweisen.
Wer Kinder hat, erhält pro Kind einen weiteren Bonus von 500 €. Insgesamt aber höchstens 1.000 €.
Für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 60.000 € gibt es einen Aufschlag von 1.000 €, für Einkommen bis 45.000 € einen weiteren von 1.000 €.
e-HYBRID
e-HYBRID
Persönliche Beratung für deine Förderung und deinen SEAT bekommst du bei deinem SEAT Partner.
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förder-Anträge sind ab Mai 2026 online möglich.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge seit Mai 2026 online möglich. Das Antragsverfahren läuft über das Portal der Förderzentrale Deutschland (Infos unter foerderzentrale.gov.de). Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Die Förderung wirdsieht eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing vor. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Innerhalb dieser Zeit darf das Fahrzeug auch nicht in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.
Stand: 19.05.2026
Quelle: bundesumweltministerium.de
¹ Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen und die Zulassung vor dem 1. Juli 2027 erfolgt. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E‑Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Weitere Details zur Förderhöhe unter BMUKN: Das Förderprogramm für Elektroautos. Anträge können bis zu einem Jahr rückwirkend und online unter forderzentrale.gov.degestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen, besonderen Zuwendungsvoraussetzungen und Nachweispflichten, finden sich in der Förderrichtlinie.
³ Wert im WLTP-Testzyklus bei kombinierten Stadt- und Straßenfahrten ermittelt, umgerechnet in NEFZ-Wert. Tatsächliche Reichweite abhängig von Faktoren wie persönliche Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Witterungsverhältnisse, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Vortemperierung, Anzahl der Mitfahrer.
⁴ Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 48 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Gültig bis 30.06.2026 bei allen teilnehmenden SEAT Partnern für alle SEAT Fahrzeuge.
Gilt für:
SEAT Leon 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS):
Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,2-1,4 l/100 km; Stromverbrauch (kombiniert): 12,8-13,0 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,0-5,3 l/km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 27-31 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): C-D. Fahrzeugpreis (UVP): 39.335,00 €; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 1.000,00 €; monatliche Leasingraten à 426,00 €.
SEAT Leon Sportstourer 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS):
Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 0,3 l/ 100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 15,7 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,2 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 7 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D. Fahrzeugpreis (UVP): 40.900,00 € zzgl. MwSt; Laufzeit 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Sonderzahlung: 0,00 €; monatliche Leasingraten à 432,00 €.
Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.