Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.
Unverbindliche Preisempfehlung der SEAT Deutschland GmbH, Max-Planck-Str. 3-5 in 64331 Weiterstadt für Kraftfahrzeuge zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.
¹ SEAT AutoVersicherung:
Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) zulassen. In Kombination mit Leasing nur für Privatkunden erhältlich. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen der Volkswagen Autoversicherung AG. Fahrerassistenzsysteme können bei Konzernfahrzeugen der Marke SEAT mit einer Erstzulassung ab 2017 als zusätzliches Tarifmerkmal den Versicherungsbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung senken.
² Der Zusatzbaustein ist in den Produktlinien Optimal und Premium der SEAT AutoVersicherung wählbar.
³ e-HYBRID Sondernachlass:
Versicherungsleistungen werden durch den SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Der Nachlass wird auf den individuell berechneten Versicherungsbeitrag gewährt und direkt im Tarif berücksichtigt. Ausgenommen sind optionale Zusatzbausteine mit Festbeitrag. Gültig bei Abschluss der SEAT AutoVersicherung online und bei teilnehmenden Händlern - hier kann es Abweichungen zum Online-Produkt geben.
⁴ Versichert sind Kurzschluss-, Schmor- oder Sengschäden; Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Akkus; Schäden durch Hackerangriffe
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.