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SEAT Techniklexikon

B

Beleuchtung

Scheinwerfer dienen bei Dunkelheit oder schwierigen Lichtverhältnissen zur Ausleuchtung der Umgebung. Alle lichttechnischen Einrichtungen an der Außenseite eines Fahrzeuges benötigen eine Zulassung. Der am meisten benutzte Scheinwerfer ist der Abblendscheinwerfer. Fernlichtscheinwerfer vergrößern das Leuchtfeld bei Dunkelheit und geringer Verkehrsdichte. Darüber hinaus sind als Zusatz nur Nebelscheinwerfer zugelassen. Diese dürfen nur bei schlechter Witterung, also z. B. Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet sein. Nebelschlussleuchten hingegen dürfen ausschließlich bei Sichtweite von weniger als 50 m betrieben werden. Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist die Höchstgeschwindigkeit gesetzlich auf 50 km/h beschränkt. Der Rückfahrscheinwerfer beim Pkw ist im technischen Sinn lediglich eine Rückleuchte. Scheinwerfer sind immer paarweise am Fahrzeug angeordnet. Blinkleuchten vorne, hinten und seitlich sowie die Begrenzungsbeleuchtung (Standlicht) und Beleuchtung für das hintere Kennzeichen vervollständigen die Beleuchtungseinrichtung eines Fahrzeuges.